§ 1 Vertragsschluss

Trainer und Schüler einigen sich über eine zuvor festgelegte Art von Traininingsdauer und vereinbaren dazu eine entsprechende Zahlung.

§2 Training

Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Das Gruppentraining wird in Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Der Trainer teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein, und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

§3 Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 36 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Für das Training wird eine Monatsrechnung erstellt. Diese Rechnung gilt als anerkannt, sobald gegen die 14 Tage nach Zustellung kein Einspruch erhoben wird. Der Einspruch erlischt automatisch mit der Zahlung!

§4 Regen

Sollte Regen den Trainingsbetrieb behindern, wird eine Stunde, dann als gegeben anerkannt, wenn mindestens 15 Minuten  Training absolviert werden. Ist es möglich innerhalb der Stunde weiter zu trainieren wird das Training wieder aufgenommen und läuft bis zum Ende der Stunde. Sollten ganze Tage durch Regen ausfallen wird es dazu einen Nachhol-Termin in den Ferien geben. Dennoch kann der Trainer keinerlei Wettergarantie geben!

§5 Ausschluss

Ausschluss vom Training. Der Trainer behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

§ 6. Haftung

Die  Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§7 Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens zwei Tage nach der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

§ 8. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt,werden ihre Daten sofort von unserem System gelöscht. Durch Bekanntgabe ihrer Emailadresse ist es uns gestattet sie über Aktionen und Events zu informieren.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Amtsgericht Viersen